Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 10.10.1989 - 25 T 500/89   

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https://dejure.org/1989,3362
LG Düsseldorf, 10.10.1989 - 25 T 500/89 (https://dejure.org/1989,3362)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.10.1989 - 25 T 500/89 (https://dejure.org/1989,3362)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. Oktober 1989 - 25 T 500/89 (https://dejure.org/1989,3362)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Regelung der Gestaltung von Wohnungseingangstüren durch Wohnungseigentümerbeschluss, der das Anbringen von Dekorationen an den Türen verbietet

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Adventskranz darf an die Wohnungstür

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Jahreszeitlicher Türschmuck

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Wohnungseigentümer darf Weihnachtskranz an Wohnungsabschlusstür anbringen - Annerkennung von Freiräumen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 785
  • MDR 1990, 249
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamburg, 20.04.1988 - 2 W 7/87

    Wohnungseigentümer; Entfernung von Gartenzwergen; Garten in gemeinschaftlichen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 10.10.1989 - 25 T 500/89
    Dies gilt insbesondere dann, wenn es letztendlich um die Beurteilung nach ästhetischen Gesichtspunkten geht (vgl. Kurbjuhn in VersR 1988, 1180 zur Entscheidung des OLG Hamburg, OLGZ 1988, 308 = NJW 1988, 2052 = JZ 1988, 1033 = VersR 1988, 1027 (Gartenzwerg-Fall)).
  • LG Stuttgart, 14.08.1996 - 10 T 359/96

    Vorliegen eines Nachteils i. S. d. § 14 Nr. 1 WEG (Wohnungseigentumsgesetz) wegen

    Vielmehr ist eine derart geringfügige Beeinträchtigung im Rahmen des Toleranzgebots, das auch unter Wohnungseigentümern gilt, hinzunehmen (vgl. hierzu LG Düsseldorf, MDR 1990, 249).
  • LG Hamburg, 07.05.2015 - 333 S 11/15

    Unterlassungsanspruch des Vermieters hinsichtlich der Anbringung eines

    Dies gelte umso mehr vor dem Hintergrund, dass von der Rechtsprechung Festtagsschmuck (z.B. ein Adventskranz) bereits für zulässig erklärt worden sei (vgl. LG Düsseldorf, Az.: 25 T 500/89 bezüglich einer WEG-Anlage).
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